A3: ÄA zu SÄA-4: Landesausschuss – Turnus und Fristen
Antragstext
In Zeile 8:
Statt drei mal im Kalenderjahr, wie vom LaVo vorgeschlagen, soll der
Landesausschuss künftig mindestens vier mal im Kalenderjahr tagen.
In Zeile 16:
Änderungsanträge müssen statt sieben Tage, wie vom LaVo vorgeschlagen, vier Tage
vor dem Landesausschuss vorliegen.
In Zeile 23:
Antragsberechtigt sind statt zehn Mitglieder, wie vom LaVo vorgeschlagen,
weiterhin fünf Mitglieder.
Begründung
Erfolgt mündlich
Link zum SÄA-6 des Landesvorstands: https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/landesausschuss-turnus-und-fristen-8788